CDU Stadtverband Weiterstadt

Inklusion weiterdenken

Der „Pooling-Ansatz der Teilhabeassistenzen“ oder wenn Not erfinderisch macht

Inklusion ist ein zentrales Ziel unserer Gesellschaft. Menschen mit Unterstützungsbedarf sollen gleichberechtigt am Leben teilhaben können – insbesondere in Schule und Bildung. Aber was tun, wenn immer mehr Kinder und Jugendliche besonderen Unterstützungsbedarf im sozial-emotionalen Bereich benötigen, der Landkreis aber – trotz Rechtsanspruch – nicht genügend qualifizierte Teilhabeassistenzen auf dem Arbeitsmarkt findet? 

Foto: CDU/Laurence ChaperonFoto: CDU/Laurence Chaperon

Im Landkreis Darmstadt-Dieburg haben sich die Zahlen der Anspruchsberechtigten in den letzten fünf Jahren verdoppelt. Bereits im Jahr 2023 wurden ca. 23 Millionen Euro für Teilhabeassistenzen ausgegeben – Tendenz steigend. „Ein fokussierter Unterricht ist nur schwer möglich, wenn neben der Lehrkraft noch vier bis fünf erwachsene Teilhabeassistenzen in den Klassen anwesend sind. Dafür sind weder unsere Räume ausgelegt noch ist dann ruhiges strukturiertes Arbeiten möglich“, erläutert die schulpolitische Sprecherin Heidrun Koch-Vollbracht. „Dies wird uns auch immer wieder bei unseren regelmäßigen Schulbesuchen berichtet. Aus diesem Grund werden in Neubauten oder bei großen Sanierungen von Schulgebäuden bereits Differenzierungsräume mit direktem Zugang vom Klassenraum geschaffen.“

Bislang erfolgt die Teilhabeassistenz, etwa in der Schulbegleitung, überwiegend im klassischen 1:1-Modell. Dieses hat sich vielfach bewährt und bleibt dort notwendig, wo individueller Unterstützungsbedarf besteht. Gleichzeitig stößt es in der Praxis zunehmend an Grenzen: steigende Fallzahlen, Fachkräftemangel, ein hoher organisatorischer Aufwand und die Gefahr ungewollter Stigmatisierung einzelner Kinder sind begrenzende Faktoren.

Der Pooling-Ansatz setzt genau hier an: eine Teilhabeassistenz betreut an der Seite der Lehrkraft alle Kinder einer Klasse flexibel und bedarfsgerecht, statt ausschließlich festen Einzelzuordnungen zu folgen. Aus Sicht der CDU bietet dieser Ansatz vielfältige Chancen: mehr Flexibilität, eine bessere Nutzung knapper Fachkräfteressourcen, eine organisatorische Entlastung für Schulen sowie eine stärkere soziale Einbindung der betroffenen Kinder. 

„Außerdem können mit diesem Poolmodell auch Kinder betreut werden, die noch oder knapp keinen Anspruch auf eine Teilhabeassistenz haben. Ein großer Pluspunkt ist, ebenfalls dass die Antragstellung komplett entfällt. Die Diagnoseverfahren haben bisher lange Vorlauf- und Wartezeiten und sind dann nicht mehr nötig. Weniger Bürokratie – mehr Nutzen für alle: Mit dem Schulstart steht auch die Schulbegleitung zur Verfügung“, ergänzt die Sozialpolitikerin Patricia Baltes. Ein weiterer Vorteil ist die Gleichstellung aller Kinder einer Klasse, kein Kind wird mehr von seinen Mitschülern gehänselt wegen seiner Teilhabeassistenz. 

„Uns ist bewusst, dass der gesetzliche Rechtsanspruch für eine Unterstützung durch eine Teilhabeassistenz anders formuliert ist. Aber wir sind der festen Überzeugung, dass das Poolmodell der schulischen Realität am besten entspricht. Trotzdem muss zwingend die Akzeptanz für das neue Verfahren durch die Eltern und die Lehrkräfte gewährleistet sein“, so Koch-Vollbracht weiter. „Deshalb müssen sich die Schulen für das Poolmodell bewerben. Die Rückmeldungen aus den bisher drei teilnehmenden Regelschulen (Carl-Ulrich-Schule in Weiterstadt, Lessingschule in Erzhausen und Schule im Kirchgarten in Babenhausen) sind bisher durchweg positiv.“ Zudem gibt es weitere interessierte Schulen, die ebenfalls das Poolmodell an ihrer Schule umsetzen wollen.

„Wir begrüßen das schrittweise und verantwortungsvolle Vorgehen des Landkreises und werden die weiteren Entwicklungen im Kreistag konstruktiv begleiten. Unser Ziel bleibt eine starke, praxistaugliche Teilhabeassistenz – verantwortungsvoll organisiert und zukunftsfähig für unseren Landkreis“, so Baltes abschließend.